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BVMed-Pressemeldung Nr. 54/05 vom 1. September 2005
Quelle: http://www.bvmed.de/presse.php?10797
Endlich Klarheit bei Trink- und Sondennahrung / BVMed begrüßt Ersatzvornahme des Ministeriums
Berlin. Die heute (01.09.2005) veröffentlichte Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums zur Erstattungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrung ist aus Sicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, eine „gute Nachricht für alle betroffenen Patienten“. Damit herrsche endlich Klarheit, welche Leistungen bei der künstlichen Ernährung von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.
Die entsprechende Verordnung tritt zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Ärzte, Leistungserbringer und Patienten hätten damit ausreichend Zeit, sich auf die neuen Erstattungsgrundlagen einzustellen.
Die neue Verordnung listet auf sechs Seiten kurz und prägnant auf, welche Produkte unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können. Damit ist sichergestellt, dass bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Nahrungsaufnahme enterale Ernährung erstattungsfähig ist, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
Da Produkte, die speziell für besondere Krankheitsbilder (z. B. Diabetes mellitus) entwickelt wurden, nicht mehr verordnungsfähig sein sollen, muss eine „ausschleichende Nahrungsumstellung“ sichergestellt werden. Dem trägt das Ministerium mit dem Inkrafttreten der Ersatzvornahme zum 1. Oktober 2005 Rechnung. Somit können im September die Patienten auf die neuen Produkte umgestellt werden, während übergangsweise noch die Spezialprodukte verordnet werden dürfen, so der BVMed.
Die vom Ministerium erlassenen Richtlinien sind auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung abrufbar (www.bmgs.bund.de).
Auswirkungen der neuen Richtlinie:
Eine medizinische Notwendigkeit („Indikation“) für enterale Ernährung ist immer dann gegeben, wenn die Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung fehlt bzw. andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen….
Weiterhin verordnungsfähig :
- Standardsondennahrung bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Ernährung
- Standardtrinknahrung bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Ernährung
- Defektspezifische Aminosäurenmischungen
- Spezialprodukte für Niereninsuffiziente
- Altersadaptierte Produkte für Säuglinge und Kleinkinder
- Niedermolekulare Produkte oder Produkte mit MCT Fetten für Patienten mit Fettverwertungsstörungen oder Malassimilationssyndromen
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