September 2006

Differentialdiagnosen beim Ulcus cruris
Anwendung des Regelsteuersatzes auf enterale Ernährung - Krankenkassen müssen 16 % zahlen
BSG-Urteil: Pflegebedürftige können Dienste frei wählen
Hygienische Händedesinfektion 
 
Industrienachrichten
woundEL
Suprasorb X
Suprasorb X + PHMB

Differentialdiagnosen beim Ulcus cruris

Dissemond J, Körber A, Grabbe S:
Differential diagnosis of leg ulcers
Journal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft 4 (8) 2006: 627-634

Es wird geschätzt, dass in Deutschland etwa 0,7 % der erwachsenen Bevölkerung an einem Ulcus cruris unterschiedlichster Genese leidet. Auch wenn die chronische venöse Insuffizienz bei mindestens 80 % aller Patienten mit einem Ulcus cruris pathophysiologisch relevant ist, so ist doch die Kenntnis der relevanten Differentialdiagnosen insbesondere bei therapierefraktären Verläufen von entscheidender Bedeutung. Es existieren neben pathologischen vasculären Befunden auch neuropathische, metabolische, hämatologische und exogene Faktoren sowie Neoplasien, Infektionen, Medikamente, genetische Defekte und primäre Dermatosen, die ein Ulcus cruris verursachen können. Für eine dauerhaft erfolgreiche Behandlung der Patienten mit einem Ulcus cruris ist es von entscheidender Bedeutung alle relevanten Faktoren der Genese eines Ulcus cruris zu diagnostizieren, um eine kausal ansetzende, interdisziplinäre Therapie zu ermöglichen.

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BVMed-Pressemeldung Nr. 50/06 vom 7. August 2006
http://www.bvmed.de/presse.php?10875

Anwendung des Regelsteuersatzes auf enterale Ernährung – Krankenkassen müssen 16% zahlen

Berlin. Die Krankenkasse ist als Lieferempfänger zum Ausgleich der Mehrwertsteuer für enterale Ernährung verpflichtet. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in Berlin nach einem Urteil des SG Nürnberg hingewiesen. Weder der Lieferant noch die Krankenkasse als Endabnehmer haben eine Dispositionsmöglichkeit bezüglich des Umsatzsteuersatzes für die gelieferten Produkte. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 07. Juli 2006 (AZ: S 11 KR 329/03).

In der Vergangenheit wurde enterale Ernährung mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Nach einer Entscheidung der Finanzbehörden sind die Lieferanten verpflichtet, den Regelsteuersatz in Rechnung zu stellen. Nach der Umstellung durch die Lieferanten war es in der Vergangenheit immer wieder zu Rechnungskürzungen bei den Lieferanten durch die Krankenkassen aufgrund der Anwendung des Regelsteuersatzes gekommen.

Die Lieferanten sind nunmehr angehalten, Ihre offenen Forderungen vor Eintritt der Verjährung gegenüber den Krankenkassen geltend zu machen.

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BSG-Urteil: Pflegebedürftige können Dienste frei wählen

Quelle: V I N C E N T Z . N E T    N E W S L E T T E R  vom 22.08.2006

Pflegebedürftige können nicht nur die in ihrer Stadt oder Region ansässigen Pflegedienste, sondern jeden in Deutschland zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen, urteilte nun das Bundessozialgericht (Az.: B 3 P 1/05 R, vom 24. Mai 2006). Das BSG stärkt damit nicht nur die Wahlfreiheit der Versicherten, sondern auch den Wettbewerb der Anbieter.

Einem bereits durch zwei Instanzen gelaufenen Rechtsstreit zwischen dem in Sachsen-Anhalt zugelassenen Verein „Pflege und Hilfe Daheim“ und der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) bereitete das Bundessozialgericht in Kassel mit seinem Urteil ein Ende - zugunsten des Vereins.

Der Hintergrund des Verfahrens: Laut Versorgungsvertrag soll der Verein die ambulante Pflege in Stadt und Altkreis Naumburg sicherstellen, ist darüber hinaus jedoch auch bundesweit tätig. Einsätze in Nordrhein-Westfalen wollte die Kasse hingegen nicht vergüten, da „Pflege und Hilfe Daheim“ weitere Versorgungsverträge in anderen Bundesländern nicht geschlossen habe. Sozialgericht und Landessozialgericht gaben der Krankenkasse Recht: Im Interesse der Qualität der Pflege sei der Versorgungsbereich des Vereins auf die Region Naumburg begrenzt. Den Einsatz seiner Pflegekräfte könne der Pflegedienst außerhalb der Region nicht mehr ausreichend kontrollieren.

Diese Entscheidung hob das Bundessozialgericht nun mit der Begründung auf, das Gesetz sichere den Versicherten ein Wahlrecht zwischen allen in Deutschland zugelassenen ambulanten Pflegediensten zu. Daher sei es umgekehrt zwingend, dass jeder zugelassene Pflegedienst auch bundesweit tätig werden dürfe. Ein auf Landesebene geschlossener Versorgungsvertrag sei „für alle Pflegekassen im Inland unmittelbar verbindlich“, führen die BSG-Richter aus. Lediglich Mehrkosten, die gegebenenfalls durch die langen Anfahrtswege entstünden, könnten ortsfremde Anbieter nicht abrechnen. Darüber hinaus könnten Honorarkürzungen allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn es konkrete Beanstandungen gebe. (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 09/2006, Rubrik: Nachrichten)

http://www.vincentz.net/haeuslichepflege/

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Hygienische Händedesinfektion

Protz, K:
Hygienische Händedesinfektion. Mehrmals täglich und korrekt
Heilberufe 7.2006: 22-23

Unwissenheit, mangelnde Ausstattung und Bequemlichkeit sind die häufigsten Ursachen für eine unzureichende Händedesinfektion. Es wird geschätzt, dass allein bis zu 40.000 nosokomiale Infektionen mit tödlichem Ausgang durch eine korrekte Händedesinfektion vermieden werden könnten.

Ziel der Händedesinfektion ist die Beseitigung der transienten (vorübergehenden hautfremden) Besiedlung der Hautflora durch Keime.

Die drei Grundkomponenten der rich­tigen Händedesinfektion sind:

  • Menge,
  • Zeit und
  • Gründlichkeit.

Der Erfolg der Händedesinfektion ist nicht sichtbar. Das verführt zu einer allzu raschen Vorgehensweise. Der Vor­gang sollte mindestens 30 Sekunden in Anspruch nehmen, da erst dann die empfohlene Menge von mindestens 3 ml Desinfektionsflüssigkeit aufge­trocknet ist. Das Desinfektionsmittel entfaltet seine antiseptische Wirkung von 99,999 % Keimabtötung erst nach dieser Zeit. Bei Kontakt mit Problem­keimen erhöht sich die Einwirkzeit; bitte Herstellerangaben beachten. Die meisten Spender liefern eine Flüssig­keitsmenge von 1,5 ml bei einmaligem Drücken. Deshalb gilt als Faustregel: Zweimal Flüssigkeit in die hohle Hand geben, dann beginnen. Die richtige Händedesinfektion unter­teilt sich in sechs Abschnitte. Zunächst werden die Handflächen gegeneinan­der gerieben, dann die Handflächen an den Handoberseiten mit gespreizten Fingern, um die Fingerzwischenräume zu erreichen. Dann werden die Ober­seiten der Finger gleichzeitig in der jeweils anderen Handfläche gerieben. Die Daumen werden mit der gesamten Hand gefasst und das Desinfektions­mittel drehend verteilt. Um die kriti­schen Bereiche um die Fingernägel und die Fingerkuppen zu erreichen, werden diese abschließend in der Innenfläche der jeweils anderen Hand gedreht. Es empfiehlt sich, bei diesem Vorgang mitzuzählen, um den erforderlichen Zeitrahmen von 30 Sekunden einzu­halten. Diese Vorgehensweise stellt bei richtiger Durchführung sicher, dass die häufig vernachlässigten Areale der Fin­gerkuppen und -Zwischenräume sowie die Nagelfalze nicht zu kurz kommen.

Der vollständige Artikel wurde dankenswerter Weise vom Verlag Urban & Vogel, Redaktion Heilberufe zur Verfügung gestellt.

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Vollständigen Artikel lesen unter www.wundheilung.net/News/2006/Protz.pdf

Industrienachrichten

woundEL

Die woundEL®-Therapie ist eine hochwirksame, synergetische Kombination von feuchter Wundbehandlung und kontrollierten, niederfrequenten Gleichstromimpulsen. Sie wurde speziell für die Behandlung chronischer, subakuter und akuter Wunden entwickelt.

Die therapeutische Wirksamkeit der Elektrostimulation in der Wundbehandlung ist seit über 35 Jahren in weltweit mehr als 500 Fachpublikationen dokumentiert. Aufgrund zahlreicher randomisierter klinischen Studien sowie einer Metaanalyse kann die woundEL®-Therapie, gemäß den Kriterien der Evidence-Based-Medicine, in die Evidence-Klasse I eingestuft werden.

Die wissenschaftlichen Publikationen sowie zahlreiche klinische Anwendungen haben gezeigt, dass durch die woundEL®-Therapie eine bis zu 2,8-fach schnellere Wundheilung gegenüber herkömmlichen Therapieverfahren erreicht werden kann. Mögliche Einsatzgebiete für die woundEL®-Therapie sind:

  • Ulcus Cruris
  • Dekubitus
  • Diabetes mellitus assoziierte Wundsyndrome
  • Wundkonditionierung vor und nach plastisch-chirurgischen Eingriffen an der Haut
  • Nahtdehiszenz
  • Akutwunden (z.B. Verbrennungen, Schürfwunden)
  • chronische, therapieresistente Wunden und infizierte Wunden

Das woundEL®-Therapiesystem besteht aus dem Therapiegerät, das niederfrequente Gleichstromimpulse abgibt, einem Wundverband mit integrierter Elektrodeneigenschaft (sterile Verbandelektrode) sowie einer Disperserelektrode, die auf einer gesunden Hautpartie angebracht wird. Die Kontaktfläche der Verbandelektrode besteht aus einem Hydrogel, das ein feuchtes Wundmilieu erzeugt aber auch überschüssige Feuchtigkeit aus der Wunde aufnimmt.

WoundEL® kann die Wunde durch niederfrequente Gleichstromimpulse negativer oder positiver Polarität stimulieren. Eine negative Polarität verbessert unter anderem die Durchblutung, fördert die Wundreinigung, reduziert Ödeme, regt die Kapillarneubildung an und erhöht die Sauerstoffzufuhr. Impulse positiver Polarität regen unter anderem das Zellwachstum an und mindern die Durchblutung. Die genaue Anpassung der Polarität an den jeweiligen Wundzustand ist für den Therapieerfolg ausschlaggebend.

Zur Behandlung wird das woundEL®-Therapiegerät 2 x täglich für 30 Minuten angeschlossen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.gerromed.de.  

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Suprasorb® X

Neu im Angebot der Firma Lohmann & Rauscher ist die Wundauflage Suprasorb® X.
Die neuartige Materialstruktur verleiht Suprasorb® X die Fähigkeit, den für den Heilungsprozess notwendigen Feuchtigkeitsgehalt an jeder Stelle in der Wunde einzustellen und zu erhalten.

So kann Suprasorb® X erkennen, ob Feuchtigkeit an die Wunde abgegeben bzw. ob Exsudat aufgenommen werden oder beides gleichzeitig erfolgen muss. Mit einem geeigneten Sekundärverband (z. B. einer Folie oder einem PU-Schaumverband) kann die intelligent regulierende Aufnahme- bzw. Abgabefähigkeit zusätzlich unterstützt werden.

Suprasorb® X + PHMB

Durch die Kombination mit Polyhexamethylen-Biguanid (PHMB) ist die innovative Wundbehandlung mit dem biosynthetischen HydroBalance-Wundverband auch bei infizierten und kritisch kolonisierten Wunden möglich.

Indikationen für die Verwendung von Suprasorb® X und Suprasorb® X + PHMB sind z.B.:

  • Dekubitus
  • Ulcera verschiedener Genese (z.B. venös, arteriell)
  • Diabetisches Fußsyndrom (DFS)
  • Verbrennungen 2. Grades
  • postoperative Wunden
  • Spalthautentnahme- und -empfängerstellen
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