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April 2007 |
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G-BA-Beschluss: Ärzte können über Leistungskatalog hinaus verordnen |
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Betuline |
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MRSA im Wundabstrich |
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Vergleich einer Hydrofiber + Silber Wundauflage mit einer Povidon-Jod Wundauflage |
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Recht |
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Fristlose Kündigung einer Wohnbereichsleiterin wegen der Vernichtung eines Pflegedokumentationsblattes |
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Neue Literatur |
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Recht in Medizin und Pflege |
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100 Fehler bei der Pflegedokumentation |
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100 Fragen zur Wundbehandlung |
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G-BA-Beschluss: Ärzte können über Leistungskatalog hinaus verordnen
Quelle: V I N C E N T Z . N E T N E W S L E T T E R vom 03.04.2007
Nach einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können Ärzte zukünftig Maßnahmen der Häuslichen Krankenpflege über das Leistungsverzeichnis hinaus verordnen: Zukünftig sind im Einzelfall auch Pflegemaßnahmen im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, die nicht im Leistungsverzeichnis der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien enthalten sind, heißt es in einer ersten Veröffentlichung des G-BA. Mit dieser Öffnungsklausel können Pflegeleistungen außerhalb des Leistungsverzeichnisses verordnet werden, wenn sie medizinisch erforderlich, wirtschaftlich und Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans sind. So sind im Einzelfall Maßnahmen, wie etwa spezielle Bewegungsübungen oder kontinuierliche Blutzuckermessungen verordnungsfähig.
Jetzt muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diesen Beschluss innerhalb von acht Wochen prüfen. Nach Meinung von Insidern steht einer Zustimmung durch das Ministerium aber nichts entgegen. Demnach dürfte der jahrelange Streit, der maßgebliche ambulante Dienste betraf, spätestens Mitte Mai 2007 ausgestanden sein. (Quelle: stan, CAREkonkret Nr. 13 vom 30.03.2007)
http://www.vincentz.net/carekonkret/
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Betuline
werden vorwiegend aus Birkenkork (Birke=Betula) gewonnen. Hauptbestandteil des Extrakts ist das Betulin, die Betulin-Verwandten sind in geringeren Mengen vertreten. Die Betuline wirken antientzündlich, fördern die Wundheilung und helfen die angegriffene Schutzbarriere der Haut wieder aufzubauen. Kurz, sie harmonisieren und normalisieren gestörte Hautfunktionen, wie sie u. a. bei Neurodermitis, Psoriasis und Kontaktallergien vorliegen. Auch für andere Einsatzfelder in der Medizin scheinen sich Betuline zu eignen, diese sind derzeit allerdings noch Gegenstand der Forschung.
Mehr lesen unter www.betulin.de.
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A. Schwarzkopf:
MRSA im Wundabstrich Zwei Fälle und das Management aus hygienischer Sicht
WundManagement 1/2007: 11-14
Die bei einer MRSA-Besiedelung zu treffenden Hygienemaßnahmen variieren, je nachdem ob Betroffene nur auf einer Wunde oder auch in den Nasenvorhöfen besiedelt sind. Weitere Unterschiede ergeben sich durch die Betreuung im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung in Abhängigkeit vom Infektionsrisiko für Mitpatienten bzw. Mitbewohner. Anhand von zwei Fallbeispielen wird auf der Basis von RKI-Empfehlungen und eigener Erfahrungen das jeweilige Hygienemanagement im Krankenhaus und in der Pflegeeinrichtung dargestellt.
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Kompletten Artikel lesen unter www.wundmanagement-online.de/wundmanagement-online/PDF/MRSA im Wundabstrich.pdf. |
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Der vollständige Text wurde dankenswerter Weise vom mhp-Verlag zur Verfügung gestellt. |
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Vergleich einer Hydrofiber + Silber Wundauflage mit einer Povidon-Jod Wundauflage
Jurczak, F.; Dugré, T.; Johnstone, A.; Offori, T.; Vujovic, Z.; Hollander, D.; AQUACEL Ag Surgical/Trauma Wound Study Group:
Randomised clinical trial of Hydrofiber dressing with silver versus povidoneiodine gauze in the management of open surgical and traumatic wounds.
International Wound Journal. 2007, Vol. 4 Issue 1: 66-76
Diese prospektive, kontrollierte klinische Studie vergleicht die Merkmale Schmerz, Trage- und Abnahmekomfort, Exsudat-Management, Wundheilung und Sicherheit einer Hydrofiber + ionisiertem Silber (Aquacel Ag, ConvaTec) mit einer PovidonJod Wundauflage bei der Behandlung von offenen chirurgischen und traumatischen Wunden. Die Patienten wurden über 2 Wochen entweder mit Aquacel Ag oder Povidon-Jod Wundauflagen behandelt. Die Schmerzintensität war in beiden Studiengruppen während der Entfernung der Wundauflage rückläufig. In der Aquacel Ag Gruppe (n=35) ging im Gegensatz zu der Povidon-Jod Gruppe (n=32) die Schmerzintensität auch nach Applikation der Wundauflage zurück. In der Abschlussbewertung zeigte die Aquacel Ag Gruppe gegenüber der Povidon-Jod Gruppe signifikant bessere Ergebnisse in den Bereichen Schmerzmanagement (p<0.001), Komfort (p=0.001), Wundtrauma bei Verbandswechseln (p=0.001), Exsudatmanagement (p<0.001) und Anwendungsfreundlichkeit (p=0.001). Am Studienende erreichten 23% der Patienten aus der Aquacel Ag Gruppe eine komplette Wundheilung im Gegensatz zu 9% in der Povidon-Jod Gruppe (p = nicht signifikant). Unterschiede in der antiseptischen Wirkung konnten nicht ermittelt werden. In der Aquacel Ag Gruppe konnten keine unerwünschten Nebenwirkungen festgestellt werden. Ein Patient aus der Povidon-Jod Gruppe musste die Behandlung auf Grund von unerwünschten Hautreaktionen beenden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Aquacel Ag die Wundheilung nicht nur positiv unterstützt sondern, im Vergleich zu Povidon-Jod, auch schmerzlindernd wirkt.
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Recht |
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Fristlose Kündigung einer Wohnbereichsleiterin wegen der Vernichtung eines Pflegedokumentationsblattes
ArbG Dortmund vom 19.12.2006 (2 Ca 4292/06)
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die Klägerin ist seit Mai 2004 in einem Seniorenheim der Beklagten als Wohnbereichsleiterin tätig. Am 23.8.2006 zerriss die Klägerin ein zu einer Patientendokumentation gehöriges Pflegedokumentationsblatt mit Angaben über die Vergabe und den Bestand des Betäubungsmittels Fentanyl in einer Dosis von 25 mg betreffend den Zeitraum 15. bis einschließlich 23.8.2006. Die Einzelteile dieses Blattes nahm sie später wieder an sich und fügte diese mittels Klebestreifen zu einer lesbaren Form zusammen. Zugleich änderte die Klägerin ein anderes Blatt in der Betäubungsmitteldokumentation der betreffenden Patientin. In der Einrichtung wird für jedes Medikament ein eigenes Dokumentationsblatt geführt, was der Klägerin auch bekannt war. Nach der Entdeckung dieser Vorfälle wurde die Klägerin außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Mit ihrer Klage wehrt sie sich gegen die Kündigung und begehrt ihre Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen als Wohnbereichsleiterin.
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Mehr lesen (pdf-Datei). |
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Der Text wurde dankenswerter Weise von der Redaktion der Zeitschrift „Rechtsdepesche“ zur Verfügung gestellt (www.rechtsdepesche.de). |
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Neue Literatur
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V. Großkopf; H. Klein
Recht in Medizin und Pflege
Spitta Verlag Balingen 2007, 540 Seiten, Softcover
ISBN: 3-938509-34-1
Das vorliegende Lehrbuch ist die dritte Auflage des bislang von den Autoren unter dem Titel „Krankenpflege und Recht“ veröffentlichten Werkes.
In verständlicher und einprägsamer Form verschafft dieses Buch allen Fachkräften aus Medizin und Pflege einen schnellen und umfassenden Einblick in die verschiedenen Bereiche des Gesundheitsrechts, insbesondere die des Haftungsrechts.
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J. König
100 Fehler bei der Pflegedokumentation
Brigitte Kunz Verlag 2007
ISBN 078-3-89993-446-5
Fragen, die immer wieder bei der Dokumentation auftreten oder nicht beachtet werden sind hier kurz und knapp dargestellt. Die Publikation ist für die Praxis geschrieben.
Ein Fehler hat sich allerdings eingeschlichen, Seite 10 - 11 „2. Fehler: Die Unterlagen werden vorzeitig vernichtet“: „In aller Regel genügt sicher die 10-Jahresfrist“ der Aufbewahrung von Unterlagen.
Diese Aussage ist nicht korrekt, da sich die Aufbewahrungspflicht aus § 199 Abs. 2 BGB ergibt: Eine Verjährungsfrist für Schadenersatz beträgt 30 Jahre bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit.
Diese Sonderregelung trifft für Patienten/Bewohner zu, so dass diese lange Frist beachtet werden muss, um im Falle von Streitigkeiten alle durchgeführten Maßnahmen belegen zu können.
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S. Danzer; B. Assenheimer
100 Fragen zur Wundbehandlung
Brigitte Kunz Verlag 2007
ISBN 978-3-89993-452-6
In dieser Publikation werden die 100 häufigsten Fragen zur Wundbehandlung besprochen, die immer wieder in Schulungen oder dem pflegerischen Alltag auftauchen.
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